III.7.1. - Allgemeine Gesundheitsversorgung
III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.7. - Handlungsfeld - Gesundheit
III.7.1. - Allgemeine Gesundheitsversorgung
Im Jahr 1990 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität als Diagnose aus ihrer internationalen statistischen Klassifikationen als Krankheit und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD10) gestrichen. Trotzdem gibt es auch heute immer noch Menschen, die über Zugangs- und Versorgungsbarrieren im Gesundheitswesen berichten, die häufig auf Unkenntnis und fehlendem Verständnis des Fachpersonals beruhen. Dies kann sich durch eine bewusste oder unbewusste Abwertung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt bemerkbar machen und eine gleichberechtigte Nutzung von medizinischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten behindern.
Insbesondere Ausgrenzungserfahrungen durch Diskriminierung, Mobbing oder sogar Gewalt können gravierende gesundheitliche Einschränkungen für die Betroffenen mit sich bringen. Die unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensweisen der LSBTTIQ*-Personen können je nach Gruppenzugehörigkeit unterschiedliche psychische Belastungen zur Folge haben. Um langfristige Erkrankungen bzw. Dauererkrankungen zu verhindern, ist deren psychosoziale Versorgung sicherzustellen.
Eine wertschätzende und tolerante Haltung im Gesundheitswesen und die Gewährleistung eines qualifizierten und respektvollen Umgangs mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kann die Hemmschwelle für den Zugang zum Gesundheitswesen für LSBTTIQ* verringern bzw. aufheben. Dabei sollen die Bedürfnisse von queeren Menschen bei Gesundheitsangeboten und dem Zugang zu diesen zukünftig stärkere Berücksichtigung finden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Gesundheitsförderung und der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit liegen.
Die Landesregierung begrüßt und unterstützt jeden Ansatz und jedes Angebot, das bei dem im Gesundheitswesen Tätigen zu einer Sensibilisierung hinsichtlich der besonderen Belange von LSBTTIQ* beiträgt. Dies könnte beispielweise durch die stärkere Berücksichtigung des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Informationskanälen der maßgeblichen Institutionen im Gesundheitswesen (z.B. Mitgliederzeitungen, Fachtagungen, etc.) erreicht werden. Zudem sind zusätzliche Fortbildungsangebote zum Themenbereich LSBTTIQ* für die Institutionen im Gesundheitswesen im Land Brandenburg erforderlich.
Um die Bedürfnisse von LSBTTIQ* zu kennen und zu berücksichtigen, ist der gemeinsame Dialog zwischen Anbieter*innen von Gesundheitsdienstleistungen, Institutionen und LSBTTIQ*- Interessensvertretungen notwendig. Dieser kann ebenso als Instrument genutzt werden, um die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen für die spezifischen Bedürfnisse von queeren Personen zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dialogveranstaltungen sollten kontinuierlich erfolgen. Als Vorbild einer gelungenen Vernetzung zwischen LSBTTIQ*-Interessenvertretungen und Akteuren des Gesundheitswesens, kann der Bereich HIV/Aids und sexuelle übertragbare Infektionen (STI) gelten. Über die „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ konnten hier bereits wichtige Akteure aus beiden Bereichen miteinander vernetzt werden und verfolgen über einen stringenten Gesundheitszieleprozess konkrete Vorhaben. Die Landesregierung begrüßt diese Form der Kooperation auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens.