Grundgesetz statt Bauchgefühl
Gemeinsames Adoptionsrecht jetzt!
Am Donnerstag, dem 22. Mai 2014 findet ab 17:00 Uhr eine Protestkundgebung vor dem Bundeskanzleramt statt. Ob Frau Merkel dazu auch so freudig winken wird, darf allerdings bezweifelt werden. Schliesslich erklärte sie ja dazu in einer Fernsehdiskussion zur Bundestagswahl 2013 - dass trotz aller wissenschaftlichen Studien, die bejahen, dass Kinder in lesbisch-schwulen Familien genau so gut aufwachsen, wie in anderen Familienzusammenhängen, ihr Bauchgefühl sie da noch Bedenken haben lässt.
Vor diesem Hintergrund rufen LSVD und andere Verbände zur Protestaktion vor dem Bundeskanzleramt auf. Anlass ist die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption. Der Bundestag debattiert und beschließt darüber am 22. Mai abends. Der von der großen Koalition vorgelegte Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften ist nach Ansicht des LSVD und anderer halbherzig und vollkommen unzureichend. Gleichgeschlechtliche Paare werden weiterhin vom vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrecht ausgeschlossen.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht nach Anhörung zahlreicher Fachleute 2013 ausdrücklich festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.“ Darüber setzt sich die Regierung Merkel kaltschnäuzig hinweg. Dagegen will man vor dem Bundeskanzleramt protestieren und deutlichmachen: Wer gleichgeschlechtlichen Paaren pauschal das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verweigert, schürt in gefährlicher Weise homophobe Vorurteile. Dieses Fortschreiben von Diskriminierung würdigt auch bestehende Regenbogenfamilien herab, die Eltern wie die Kinder. Hier wird eine ideologische Politik zulasten des Kindeswohls gemacht, erklärte der LSVD dazu in seiner Presseerklärung, und fordert ferner: "Maßstab für verantwortliche Politik muss aber das Grundgesetz sein, nicht ein persönliches Bauchgefühl. Gesetze dürfen nicht auf Vorurteilen fußen. Wir fordern mit der Protestaktion die Bundestagsabgeordneten auf, Verantwortung für die Verfassung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Familien zu übernehmen und am 22. Mai für ein Ende der Diskriminierung im Adoptionsrecht zu stimmen."
Grundgesetz statt Bauchgefühl. Gemeinsames Adoptionsrecht jetzt!, Donnerstag, den 22. Mai 2014, 17:00 Uhr, vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1
Foto: Bundesregierung