Schaffung eines Selbstbestimmungsgesetzes

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Gemeinsames Statement bezüglich des kommenden Selbstbestimmungsgesetzes der Verbände und Vereine Trans-Kinder-Netz e.V., Intergeschlechtliche Menschen e.V., Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., Bundesverband Trans* e.V.


Wir begrüßen die Schaffung eines Selbstbestimmungsgesetzes. Für dieses Gesetz fordern wir: Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag aufgrund ihrer freien Willensäußerung als einen Verwaltungsakt, angesiedelt beim Standesamt in weiblich, männlich, divers zu ändern, zu berichtigen oder zu streichen. Die Regelung nach § 22.3 PStG soll unverändert erhalten bleiben.

Wir fordern eine Stärkung des Offenbarungsverbots. Die Korrektur und Neuausstellung von Dokumenten müssen rückwirkend mit dem Stand „von Anfang an“ möglich sein. Auch Geburtsurkunden der Abkömmlinge sollen den geänderten, berichtigten Namen und Personenstand des Elternteils angeben.

Insbesondere fordern wir den selbstbestimmten Geschlechtseintrag für Menschen ab dem Alter von 14 Jahren ohne die Einwilligung der Sorgeberechtigten. Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres können den Geschlechtseintrag mit Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten ändern bzw. berichtigen oder streichen. Hierbei fordern wir, dass Kinder selbst und allein für sich sprechen, der Wille des Kindes dabei maßgeblich ist und ein barrierefreier Zugang zur Ausübung ihrer Rechte sichergestellt wird. Wenn der Wille von Sorgeberechtigten und der Wille des Kindes im Widerspruch stehen, sind Regelungen zu treffen, die das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in dieser Frage gewährleisten. Um den Willen des Kindes zu bestimmen, genügt die Selbstauskunft und es bedarf keiner gerichtlichen Feststellung.

Der Zugang soll gleichermaßen barrierefrei für volljährige Menschen mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit sowie für Menschen mit legalem Aufenthalt in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit sein.

Bei Menschen mit Geburtsort im Ausland soll auf die Beibringung einer Geburtsurkunde in begründeten Fällen verzichtet werden. Hierbei muss sichergestellt werden, dass diese Verfahren zugänglich sind und keine Verfolgung im Herkunftsland entsteht, wenn bestimmte Dokumente beschafft werden müssen.

Die Änderung bzw. Berichtigung des Vornamens- und Geschlechtseintrags sollen mehrfach möglich sein.

Ein vom Personenstand abweichender Geschlechtseintrag im Reisepass soll auf Wunsch möglich sein, um den Diskriminierungsschutz im Ausland zu gewährleisten.

Es muss sichergestellt sein, dass die Änderung eines Personenstands keine rechtlichen Benachteiligungen in anderen Rechtsgebieten nach sich ziehen.

Es soll ein kostenfreies, freiwilliges und wohnortnahes Beratungsangebot für das Gesetz in Anspruch nehmende Personen und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. Das Beratungsangebot soll community-basiert sein, d.h. das Beratungsangebot ist maßgeblich von Trans*- und Inter*berater*innen verantwortet. Das Beratungsangebot soll langfristig und auskömmlich finanziert sein.

Berlin, den 30.06.2022

 


Das Eckpunktepapier

 

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