Ehescheidung ist für Transsexuelle nicht mehr nötig

Bundesverfassungsgericht hält bei 'transsexuellem Outing' eines Partners die Fortführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe für zulässig: Kommt nun doch noch die Homo-Ehe?
(Gaybrandenburg- communityTicker) Auch für Ehepaare, bei denen ein Partner während der Ehe seine Transsexualität erkennt, gilt der grundsätzliche Schutz von Ehe und Familie. Das stellte das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche in seinem Urteil zur Erfordernis der Ehescheidung bei verheirateten Transsexuellen fest. Somit dürfe die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung nicht von der Ehelosigkeit abhängig gemacht werden. Bislang hat der Staat in solchen Fällen die Scheidung als Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung verlangt, auch wenn die Ehepartner zusammenbleiben wollten. Das ist nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichtes menschenunwürdig.

Der Gesetzgeber ist nun bis 2009 gefordert, diese Regelung schnellstmöglich zu verändern. Dabei stehen nach Maßgabe des Gerichtes zwei Alternativen offen: Zum einen könnte man Transsexuellen eine Lebenspartnerschaft zu ermöglichen, die dem rechtlichen Status der Ehe entspricht, oder aber (angesichts der geringen Zahl der Betroffenen) hinnehmen, dass es in dieser Fallkonstellation gleichgeschlechtliche Ehen gibt. Bis dahin ist die beanstandete Klausel nicht anzuwenden.

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland begrüßt die Entscheidung: "Für die Grundrechte der Transsexuellen ist das Urteil eine sehr gute Entscheidung... Sie macht wieder einmal deutlich, wie unsinnig und lebensfremd die rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist." Bedauerlich sei jedoch, so Bruns weiter, dass es das Gericht weiterhin als legitimes Anliegen betrachte, die Ehe grundsätzlich nur Mann und Frau vorzubehalten. Nach Ansicht von Volker Beck (Grüne) hat Karlsruhe mit seinem Urteil zum Transsexuellenrecht auch gleich "eine verfassungsrechtliche Hürde zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle aus dem Weg geräumt." Der Gesetzgeber solle nun spätestens in der nächsten Wahlperiode die Ehe für Lesben und Schwule öffnen, fordert Beck in seiner Presseerklärung,"...dann könnte man auf das Lebenspartnerschaftsgesetz verzichten."

Mit dem Urteil hat Karlsruhe dazu beigetragen, dass der Geschlechtsverschiedenheit bei der Ehe keine prägende Wirkung mehr zukommt. 1993 hatte das Gericht genau mit diesem Argument die Verfassungsbeschwerden homosexueller Paare nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten nicht dargetan -so rügte die damalige Kammerentscheidung-, dass der Geschlechtsverschiedenheit für das Rechtsinstitut keine prägende Wirkung mehr zukommt. Den notwendigen verfassungsrechtlichen Wandel hat das Gericht nun selbst herbeigeührt und festgestellt

Presseerklärung: pdf pm_77-08 28/07/2008,00:25 509,23 Kb

Beschluss: pdf 20080723112443633 28/07/2008,00:26 3.47 Mb

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