logo_gaybrandenburg

 

gayBrandenburg Headlinebanner

III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt

Nach einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu den Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland hat nach eigenem Bekunden nur eine kleine Minderheit der Befragten ein Problem mit einer lesbischen Kollegin oder einem schwulen Kollegen:
So fänden es 12 bzw. 13 Prozent eher oder sehr unangenehm, mit lesbischen oder schwulen Personen zusammenzuarbeiten. Jeweils rund vier von zehn Befragten bezeichnen diese Situation dagegen als eher oder sogar sehr angenehm. Und die meisten Befragten (46 bzw. 45 Prozent) antworten, dass es ihnen egal wäre.(*51) Diese Ergebnisse werden in der aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) „Out im Office“ auch bestätigt.

(*52) Daten zum Zusammenhang zwischen Arbeitsmarkterfolg und sexueller Orientierung sind bislang kaum verfügbar. (*53) In der Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gaben 37 Prozent der erwerbstätigen Teilnehmenden an, in den vergangenen fünf Jahren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität negative Erfahrungen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz gemacht zu haben. Dabei werden im öffentlichen Dienst seltener Diskriminierungserfahrungen gemacht – etwa ein Viertel der Befragten erlebten negative Reaktionen. Zum Vergleich: In der freien Wirtschaft sind dies etwa ein Drittel der Befragten. Trans*-Personen waren im Schnitt deutlich häufiger mit diskriminierendem Verhalten konfrontiert, als LSB-Personen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam beispielsweise auch eine vergleichbare Befragung von LSBTTIQ*-Menschen in Baden-Württemberg.

Diskriminierung zu bekämpfen und möglichst zu beseitigen, empfiehlt sich für Arbeitgeber nicht nur aus dem Gebot der Gerechtigkeit und aufgrund von rechtlichen Vorgaben, sondern auch aus ökonomischen Gründen. Unternehmen, in denen keine oder nur wenig Diskriminierung stattfindet, sind anderen Unternehmen gegenüber wirtschaftlich im Vorteil.(*54) Gleichzeitig resultieren für die betroffenen Personenaus den Diskriminierungen oft ökonomische Nachteile wie auch psychische Belastungen. Studien zeigen, dass Trans*-Personen überproportional häufig arm und nicht-qualifikationsadäquat beschäftigt (*55) sowie überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind, geringere Aufstiegschancen haben und oft unterdurchschnittlich entlohnt werden.
Sie sind also im Arbeitsleben und bei der Arbeitssuche in hohem Maße individuell und strukturell benachteiligt und erleben eine besondere Diskriminierung.

(*56) Diskriminierung führt bei den Beschäftigten häufig zu Unmut, geringerer Arbeitszufriedenheit und - motivation sowie zu häufigerem Stellenwechsel. Angesichts eines steigenden Fachkräftemangels kann dies nicht im Interesse der Unternehmen sein.

Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage, 2017. Die Hans-Böckler-Stiftung (Böcklerimpuls 5/2015) weist z.B. auf eine Studie aus dem Jahr 2015 hin, die z.B. ergeben hat, dass Schwule im Schnitt weniger, Lesben mehr als ihre heterosexuellen Geschlechtsgenossen verdienen.  Hipp, Lena, Ungleichheiten und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, APUZ 9/2016 m.w.N. 55 Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Bericht der unabhängigen Expert*innenkommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2015, S. 22. 56 Vgl. Franzen, J./Sauer, ., Expertise „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2010. (*57) Die Nachfrage nach Fachkräften steigt in Brandenburg seit Jahren weiter stark an: Über 27.000 Fachkräftestellen blieben zum gewünschten Einstellungstermin unbesetzt, was einer Zunahme der unbesetzten Fachkräftestellen von gut 30 % gegenüber dem Vorjahr 2015 entspricht, vgl. IAB-Betriebspanel Brandenburg, Ergebnisse der 21. Welle 2016, S. 30.  Auch ist zu beachten, dass diverse zusammengesetzte Teams bessere und kreativere Lösungen erarbeiten, weil sich alle Teammitglieder unabhängig von Geschlecht oder anderen Merkmalen willkommen und geachtet fühlen. (*58) Innerhalb eines diskriminierungsfreien Arbeitsklimas nehmen zudem die psychosozialen Belastungen der betroffenen LSBTTIQ* durch Mobbing, ein „Sich-VersteckenMüssen“ und stressbedingte Krankheitsausfälle ab.

Ob eine Person eingestellt wird, wer eine Führungsposition erhält und wie gut jemand vergütet wird, sollte anhand der individuellen Qualifikationen und Fähigkeiten erfolgen und darf nicht von Eigenschaften abhängig sein, die für die fachliche Eignung des Bewerbenden irrelevant sind. Geschieht dies dennoch, so liegt ein Fall von Diskriminierung vor, gegen den im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rechtlich vorgegangen werden kann. Bei derartigen Verstößen gegen das AGG können sich Betroffene an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg angesiedelte Stelle für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung (Landesantidiskriminierungsstelle Brandenburg) wenden. (*59) Neben dem Antidiskriminierungsrecht und staatlichem Handeln geht es auch darum, einen sensiblen Sprachgebrauch zu pflegen und offen zu sein für die Bedürfnisse und Schwierigkeiten von Minderheiten am Arbeitsplatz


(*51) Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage, 2017.

(*52) URL: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/20170719_Umfrageergebnisse _Out_im_Office.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Zuletzt abgerufen am 20. Juli 2017.

(*53) Die Hans-Böckler-Stiftung (Böcklerimpuls 5/2015) weist z.B. auf eine Studie aus dem Jahr 2015 hin, die z.B. ergeben hat, dass Schwule im Schnitt weniger, Lesben mehr als ihre heterosexuellen Geschlechtsgenossen verdienen

(*54)Hipp, Lena, Ungleichheiten und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, APUZ 9/2016 m.w.N.

(*55)Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Gleiche Rechte – gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Bericht der unabhängigen Expert*innenkommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2015, S. 22.

(*56) Vgl. Franzen, J./Sauer, A., Expertise „Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben“ im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2010.

(*57) Die Nachfrage nach Fachkräften steigt in Brandenburg seit Jahren weiter stark an: Über 27.000 Fachkräftestellen blieben zum gewünschten Einstellungstermin unbesetzt, was einer Zunahme der unbesetzten Fachkräftestellen von gut 30 % gegenüber dem Vorjahr 2015 entspricht, vgl. IAB-Betriebspanel Brandenburg, Ergebnisse der 21. Welle 2016, S. 30.

(*58) Vgl. die Nachweise bei Hipp, Lena a.a.O.

Drucken E-Mail