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III.7.2. - Transgeschlechtlichkeit

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.7. - Handlungsfeld - Gesundheit
III.7.2. - Transgeschlechtigkeit

Hinsichtlich der erforderlichen medizinischen Behandlungen von transsexuellen Menschen tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine geschlechtsmodifizierende Behandlung nur dann, wenn zuvor eine sozialmedizinische Begutachtung erfolgt. Diese wird von ärztlichen Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgenommen. Transsexuelle Betroffene haben in der Online-Befragung wiederholt von teils schwerwiegenden Problemen bei den Begutachtungen durch den MDK in Brandenburg berichtet.

Die Regelungen für die Kostenübernahme der medizinischen Behandlung von Trans* ist im Bereich der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene angesiedelt und entzieht sich somit dem unmittelbaren Gestaltungseinfluss der Landesregierung.
Die Online-Befragung belegt weiter, dass sich Trans* zu 88 Prozent nicht ernst genommen oder kompetent beraten fühlen. Auf die Frage, für wen sie einen Schulungsbedarf sehen, gaben viele das Personal im medizinischen Bereich an. Es wird daher notwendig sein, die beteiligten Akteure, insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg, für das Thema LSBTTIQ* und die Anliegen von Trans* sensibilisieren und einen möglichen Austausch mit den Interessenvertretungen für Trans*-Belange anzuregen.

Als Bundesgesetze entziehen sich weitere rechtliche Grundlagen und Normen für den Bereich der Transsexualität, wie das Transsexuellengesetz (TSG), ebenfalls der direkten Legislation des Landes Brandenburg. Die Landesregierung unterstützt.
aber im Rahmen von Fachministerkonferenzen bei Bedarf die Themen Trans* und Inter* und unterstützt entsprechende Anträge aus anderen Bundesländern. So wurde 2015 etwa im Zuge der 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senatoren*innen der Länder (GFMK) (*47) in Berlin das Thema „Rechtliche Absicherung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“ (TOP 10.1) vom Land Berlin eingebracht und vom Land Brandenburg unterstützt. Des Weiteren wurde die Bundesregierung durch die GFMK aufgefordert, die Länder in der Arbeitsgruppe zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit (IMAG) unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu beteiligen. Ziel der IMAG ist es, die erforderlichen Gesetzesänderungen zu prüfen sowie die Beratungs-, Aufklärungs-, und Präventionsstrukturen zu unterstützen.

Bei der erforderlichen Neugestaltung des Transsexuellengesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht in etlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde, wird sich die Landesregierung zudem aktiv am Reformprozess beteiligen.

Ein Aspekt, den Trans* häufig als besonders belastend und diskriminierend empfinden, ist der lange Zeitraum des Prozesses der Klärung der Kostenübernahme und des Verfahrens im Rahmen des TSG mit den unterschiedlichen Sachverständigengutachten.

Mit den Gutachten soll die Eindeutigkeit, Stabilität und Dauerhaftigkeit des gegengeschlechtlichen Empfindens belegt werden. Nach Ansicht der Betroffenen greift dies in ihre geschlechtliche Selbstbestimmung ein.
Die Betroffen leiden durch die innere Zerrissenheit und dem damit verbundenen hohen seelischen Leidensdruck vergleichsweise häufiger an psychosomatischen Erkrankungen, die sowohl medizinische als auch psychologische Betreuung und Therapie nach sich ziehen können. Aus diesem Grund ist die Kenntnis von den Bedürfnissen und Anliegen transsexueller Menschen besonders wichtig. Wissensdefizite des medizinischen Fachpersonals im Umgang mit Trans*-Personen führen häufig zu bewusster oder unbewusster Diskriminierung, bspw. durch Verwendung der alten Anrede oder des falschen Namens. Um eine wertschätzende und zielgruppenspezifische Versorgung gewährleisten zu können, ist es notwendig, das Wissen um die Bedarfe und Bedürfnisse von Trans*-Menschen im Bereich des Gesundheitswesens beim medizinischen und psychologischen Personal in Brandenburg zu verbessern.

Acht Prozent der online befragten Trans* gaben an, dass sie weder Menschen in ihrem privaten Umfeld haben noch Anlaufstellen, auf die sie bei Problemen zurückkommen können. Die Hälfte der befragten Trans* fühlen sich hingegen durch das Selbsthilfeangebot in ihrem Umfeld gut aufgefangen. Um mit anderen Trans* Personen ins Gespräch zu kommen, ist der Stammtisch Transistor (*48) in Potsdam der erste Schritt. Für trans*Kinder kann die Beratungstätigkeit von TRAKINE e.V. von Eltern für Eltern genannt werden z.B. in Form von Familientreffen. Die Landesregierung unterstützt den weiteren gemeinsamen Dialog innerhalb dieses Personenkreises.

(*47) URL: https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/Beschluesse_25GFMK_extern_2.pdf.Zuletzt abgerufen am 14. Juli 2017.


(*48)URL: https://de-de.facebook.com/Transistor-Potsdam-209766555706912/. Zuletzt abgerufen am 14. Juli 2017

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