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III.8.1. - Zugang zum Arbeitsmarkt

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt
III.8.1. - Zugang zum Arbeitsmarkt

Für die Unterstützung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung sind die Jobcenter und Agenturen für Arbeit im Land Brandenburg von hoher Bedeutung. Dabei kommt den Arbeitsagenturen die Aufgabe zu, Arbeitslose und Arbeitsuchenden bei ihrer Suche nach einer neuen Beschäftigung und bei einer beruflichen (Neu-) Orientierung zu unterstützen sowie Beschäftigte beruflich zu beraten. Junge Menschen erhalten Hilfe durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie durch die Jugendberufsagenturen in Fragen der Berufs- und Studienorientierung sowie Berufsberatung. Mit dem Ziel, dabei die Anliegen der Gleichstellung zu berücksichtigen gibt es sowohl in den Jobcentern als auch in den Agenturen für Arbeit Beauftragte für Chancengleichheit (BCA).

(*60) Der chancengerechte Zugang von LSBTTIQ* zu Beschäftigung und beruflicher Ausbildung soll mit den BCA thematisiert werden. Hierzu werden die regelmäßig stattfindenden fachlichen Austausche mit den BCA genutzt.

Für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) gilt der Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei der Erstellung eines Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den ESF nach 2020 die Belange von LSBTTIQ* durch ihre Interessenvertretung im Begleitausschuss im Rahmen des partnerschaftlich organisierten Konsultationsprozesses eingebracht und berücksichtigt werden.

(*60) S. §§ 18 e SGB II, 385 SGB III.

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