logo_gaybrandenburg

 

gayBrandenburg Headlinebanner

Hadertauer will es noch einmal drehen....

(Gaybrandenburg - communityTicker Bild: Pressestelle StmAS Bayern) Christine Hadertauer, Bayerische Sozialministerin und ehemalige Generalsekretärin der CSU kann einfach keinen Frieden mit dem Adoptionsrecht für Homosexuelle schliessen.


Im Juli 2009 äusserte sie, anlässlich der Auswertung der Umfrage zu Kindern in Regenbogenfamilien, gegenüber der Passauer Neuen Presse: "Ziel von Adoptionen sei es, für Kinder eine optimale Familie zu finden und nicht umgekehrt". Nun startet das ihrem Ministerium angehöhrende Staatsinstitut für Familienfragen eine neuerliche Umfrage zu homosexuellen Lebensweisen. Dabei war die Umfrage von 2007 der erste Versuch die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu beleuchten, in seinem Ergebnis eindeutig und erhellend.

Die Unbeirrbarkeit und der feste Glaube der Bayrischen Sozialministerin, an das eigene bayerische Mantra ist beeindruckend. Offensichtlich soll das Ergebnis der Umfrage mit neuerlichen pompösen Aufwand gedreht und gewendet werden. Da wird so lange Holz gehackt, bis das Ergebnis aufrecht, bayrisch und katholisch ist.

Aber wie soll das Ergebnis einer solchen neuerlichen Umfrage aussehen? Homosexuelle Lebenspartner setzen sich dem Verdacht aus, ihr Kind liebevoll großzuziehen!"  Oder: "Homosexuelle Paare haben den Vorrang, weil heterosexuellen Paare eher verdächtig sind ihr Kind durchzuprügeln oder der Ehemann Alkoholiker ist."

Meine Meinung: "Bei der Geburt fragt niemand ob das Kind lesbisch, schwul oder transsexuell leben wird oder gar der Heterosexualität anheim gefallen ist! Das gleiche gilt eben auch für die Eltern. Ob selbst gezeugt oder adoptiert." Zu der Studie kann ich nur sagen: "Wer, wie auf nebenstehenden Bild versucht, bei Wolken bedecktem Himmel Sonnenstrahlen einzufangen um sein Süppchen zu wärmen, bei dem steht zu Befürchten, dass ihm auch mit einer zweiten Studie wohl immer noch kein Licht aufgeht."

Aspekte zu diesem Thema:

(Gaybrandenburg - Redaktion) Nach der im Juli 2009 veröffentlichten ersten Studie gibt es bundesweit inzwischen mindestens 6600 Kinder, die in "Regenbogenfamilien" aufwachsen. Die meisten Kinder stammen aus früheren heterosexuellen Beziehungen. Als Konsequenz aus der Studie forderte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das volle Adoptionsrecht für Paare gleichen Geschlechts: "Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern. Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen."

Politik:
Diese Aussage ist tiefgestapelt. Vermutlich diente sie der Ruhigstellung wertkonservativer Kreise in Union und SPD. Die Studienergebnisse zeigen nämlich ein viel positiveres Bild, auch wenn die Studie selbst nur die eigenen Zahlen erklärt, den Vergleich mit der Normalbevölkerung aber scheut. So haben homosexuelle Eltern doppelt so oft Abitur und einen höheren Bildungsabschluss als der Durchschnitt der Normalbevölkerung und mit 1,9% liegt die Arbeitslosenquote bei homosexuellen Eltern nur bei einem Drittel der Normalbevölkerung, so dass die Bildungschancen von Kindern homosexueller Paare von der Herkunft her doppelt so gut sind, als von Kindern aus Normalfamilien.

Auch US-amerikanische Ergebnisse, z.B. der American PsychologicalAssociation, die nach zahlreichen Studien zum Schluß gekommen ist, daß "lesbian mothers' and gay fathers' parenting skills may be superior tothose of matched heterosexual parents" (http://www.apa.org/about/governance/council/policy/parenting.aspx ) also schon bestätigt haben, dass homosexuelle Paare eigentlich die besseren Eltern sind, werden von deutschen Politikern offensichtlichnicht gelesen oder nicht geglaubt.

Gesetzgeber:
Das Verbot einer gemeinschaftlichen Adoption eines fremden Kindes durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner lässt sich aber auch verfassungsrechtlich nicht aufrechterhalten. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das bei den Grünen sowie in der FDP Anklang findet.

Das bisher unveröffentlichte Gutachten, zu dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am 16.2.2010 Stellung nahm, beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2009, nach der die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente grundgesetzwidrig ist. Dieser Beschluss, in dem Gutachten fälschlich als „Urteil“ bezeichnet, bringt nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes „eine umfassende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern in allen Rechtsgebieten mit sich“. Auch beim Adoptionsrecht sei ein sachlicher Rechtfertigungsgrund erforderlich, um eingetragene Lebenspartner gegenüber Eheleuten ungleich zu behandeln. Der bloße Verweis auf den besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz genüge nicht. Auch sei es dem Gesetzgeber verwehrt, „die Gefahr einer generellen Gefährdung des Kindeswohls gegen ein Adoptionsrecht ins Feld zu führen“. „Die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht begünstigen“ Der Gesetzgeber lasse es schließlich selbst zu, dass Kinder, die von einem Lebenspartner adoptiert wurden, in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft aufwachsen. Auch seien „keine aktuellen empirischen Studien ersichtlich, wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei“, heißt es in dem Gutachten. Vielmehr komme die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie über die wir Eingangs berichteten ja zu dem Ergebnis, eine gemeinschaftliche Adoption sei für das Kindeswohl von Vorteil.

Seelische Gesundheit/Ergebnis der Umfrage:
Auch zur psychischen Beeinträchtigung nahm die Studie Stellung, wobei diese in den allerwenigsten Fällen auf die gleichgeschlechtlichen Eltern, sondern mehr auf die vorherigen Trennungsprobleme der Herkunftseltern zurückzuführen waren.

Künstliche Befruchtung/ Ergebnis der Umfrage:
Kinder aus Inseminationen, also künstlicher Befruchtung waren zu 95% psychologisch völlig unauffällig, so dass auch der Punkt der künstlichen Befruchtung nun neu geklärt werden kann. So ist das Verbot künstlicher Befruchtung in Deutschland nach diesen Ergebnissen nicht mehr zu rechtfertigen.  Derzeit haben Lesbenpaare ja nur die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung im Ausland, z.B. in den Niederlanden, müssen dafür aber 5.000 - 8.000  EUR Kosten selbst zahlen. Die zweite Möglichkeit besteht in der Bestellung von geprüftem, gereinigtem und konzentriertem Spendersamen zur  Selbstinsemination.  Zurzeit werden für die Selbstbefruchtung über dänischen Samenbanken Spendersamen für 400 - 700 EUR pro Lieferung vertrieben.  Die dritte Möglichkeit der privat organisierten Samenspenden deutscher, zumeist schwuler, Väter, z.B. über Kleinanzeigen in schwulen Magazinen wie siegessäule.de sind wegen der ungenügenden und auch nur privat durchgeführten Gesundheitstests aus Gründen der Prävention von HIV und anderer sexuell übertragbarer Krankheiten abzulehnen.

 


Neue Umfrage:

Der Fragebogen zur Folgestudie ist noch bis 31. März 2010 online geschaltet.

Hier geht es zur Online-Befragung http://ww3.unipark.de/uc/GLGII/8a0b/

Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele an der Befragung teilnehmen, auch wenn der Verdacht noch nicht ausgeräumt ist, dass hier nur solange gesucht werden soll, bis die Ergebnisse der Studien sich so verbiegen lassen, dass das angestrebte Politikziel, hier die Verhinderung homosexueller Eltern erreicht werden kann. Frei nach dem alten Bonmot. "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht oder zumindest in deinem Sinne ausgewertet hast"

Bisher haben an der Studie nur sehr wenige Brandenburger teilgenommen (0,8% aller Teilnehmer) obwohl in Brandenburg ja 3% aller Bundesbürger wohnen. Aus Berlin und Bayern dagegen überwiegen Teilnehmer den Bevölkerungsanteil, wie man den aktuellen Informationen zur Studie von gestern entnehmen kann.


Dokumente:

pdf Zusammenfassung zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechlichen Lebenspartnerschaften... 17/02/2010,02:02 201.79 Kb

pdf Studie "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen in Deutschland"... 17/02/2010,01:58 120.13 Kb

Adoptionsverbot für Schwule und Lesben ist verfassungswidrig
geschrieben von volker b., 17.02.2010 02:02
Volker Beck, Erster Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90 / Die Grünen und Sprecher für Menschenrechtspolitik, hat bei dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten über die gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes durch eingetragene Lebenspartner in Auftrag gegeben, das jetzt vorliegt. Dazu erklärt Volker Beck:

„Schluss mit der verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben! Eine Ungleichbehandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist auch beim Adoptionsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Bei der Adoption muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen und nicht eine vorurteilsbelastete Ideologie. Lesbische und schwule Paare sind ebenso gute Eltern wie Ehepaare.

In seinem Beschluss zur Hinterbliebenenrente hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 7. Juli 2009 ausgesprochen: „In der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner […] unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe […] nicht.“ Aus diesem Beschluss folgt das verfassungsrechtliche Gebot, Ehe und Lebenspartnerschaft in allen Rechtsbereichen gleichzustellen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Adoptionsrecht. Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hat dies eindrucksvoll belegt. Die Regierung muss jetzt schnell aktiv werden – jeder weitere Tag ohne Gesetzesinitiative verletzt die Grundrechte von Lesben und Schwulen.“
 
Studie für CDU irrelevant; Adoptionsrecht dem Kindeswohl nicht zuträglich
geschrieben von carbo, 23.02.2010 15:15

Drucken E-Mail